Öko-Audit-System

Öko-Audit

Das Öko-Audit-System dient der ständigen Verbesserung der Umweltleistung einer Organisation.

Mit dem Umweltauditgesetz (UAG) vom 04.09.2002, zuletzt geändert durch Art. 11 G vom 17.03.2008 hat der Bundestag die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) in nationales Recht umgesetzt.

Die Einhaltung dieser Verordnungen sowie die dabei zu erstellende Umwelterklärung der teilnehmenden Organisationen müssen durch zugelassene Umweltgutachter (geschützte Berufsbezeichnung) für gültig erklärt werden. Voraussetzung für die Durchführung dieser Gültigkeitserklärungen ist die Absolvierung eines speziellen Zulassungsverfahrens für Umweltgutachter, wofür sich die DAU – Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH mit Sitz in Bonn verantwortlich zeichnet.

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